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FAQ
AllgemeinTestphaseAboHochladenDatenfelderRechnungspositionenSonderfälleKonvertierungVersandKontoGrundlagen
Jede Rechnungsposition muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören eine aussagekräftige Beschreibung, die Menge, eine passende Maßeinheit, der Einzelpreis, der Umsatzsteuersatz sowie der Gesamtpreis der Position.
Rechnungspositionen EN-16931-konform erfassen
Für jede Rechnungsposition muss eine passende Maßeinheit angegeben werden. Physische Produkte werden beispielsweise in „Stück“, „Kilogramm“ oder „Liter“ abgerechnet, während sich für Dienstleistungen und digitale Leistungen häufig „Einheit“ oder „Pauschale“ eignen.
Ist keine passende Maßeinheit verfügbar, können zusätzliche Informationen in der Positionsbeschreibung ergänzt werden.
Passende Maßeinheiten für jede Rechnungsposition wählen
Packungs- und Gebindegrößen können in E-Rechnungen sowohl über geeignete Maßeinheiten als auch über die Positionsbeschreibung angegeben werden. In Rechnungshub werden dafür die gängigen Maßeinheiten „Paket“, „Stück“ und „Einheit“ unterstützt.
Spezielle Angaben wie „Karton à 1.000 Briefbögen“, „250-g-Packung Bio-Kräuter“ oder „Palette mit 48 Säcken Fliesenkleber“ hinterlegen Sie einfach in der Positionsbeschreibung. So bleiben Menge, Preis und Gebindegröße für den Empfänger eindeutig nachvollziehbar.
Gebindeangaben in Rechnungspositionen korrekt erfassen
Gruppierungen von Rechnungspositionen sind im E-Rechnungsstandard EN 16931 nicht vorgesehen. Für eine bessere Übersicht können Sie Gruppentitel in die Positionsbeschreibung integrieren oder als separate Position mit einem Wert von 0 ausweisen.
Rechnungspositionen übersichtlich strukturieren
In E-Rechnungen wird kaufmännisch gerundet. Beträge werden auf zwei Dezimalstellen gerundet, während Mengen und Einzelpreise mit bis zu 12 Dezimalstellen verarbeitet werden können. Die Rundung erfolgt an bestimmten Stellen der Berechnung.
Rundungsdifferenzen in E-Rechnungen richtig behandeln
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