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Was ist die Käuferreferenz und wann ist sie ein Pflichtfeld?
FAQ
Eine Tabelle aller Datenfelder, die wir unterstützen, finden Sie in unserem Leistungsumfang.(https://www.rechnungshub.de/leistungsumfang)
Jede E-Rechnung muss eine eindeutige, einmalige Rechnungsnummer haben. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§14 UStG) und keine technische Vorgabe von Rechnungshub. Doppelte Rechnungsnummern werden von unserer Software automatisch beanstandet.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/warum-darf-eine-rechnungsnummer-nur-einmal-verwendet-werden)
Die Käuferreferenz (z.B. Projektnummer, Vertragsnummer oder Kostenstelle) ist ein eindeutiger Identifikationscode, den der Rechnungsempfänger vorab festlegt. Sie dient dazu, die Rechnung beim Empfänger eindeutig zuzuordnen und interne Abläufe zu erleichtern.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/was-ist-die-k%C3%A4uferreferenz-und-wann-ist-sie-ein-pflichtfeldhttps://www.rechnungshub.de/post/was-ist-die-k%C3%A4uferreferenz-und-wann-ist-sie-ein-pflichtfeld)
Die Bestellnummer (z. B. Auftragsnummer, PO, Bestell-ID) ist eine Referenz des Käufers, die Ihre E-Rechnung eindeutig mit einem Auftrag verknüpft. Sie ist nach EN 16931 nicht verpflichtend, kann aber vom Empfänger für die automatische Verarbeitung gefordert werden.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/was-geh%C3%B6rt-in-das-feld-bestellnummer)
Die Leitweg-ID ist ein eindeutiger Identifikationscode, der bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G) zwingend angegeben werden muss. Mit ihr kann die Behörde die Rechnung direkt zuordnen und korrekt weiterverarbeiten.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/was-ist-eine-leitweg-id)
Innerhalb des EWR ist die Angabe des BIC nicht mehr Pflicht. Für Zahlungen außerhalb des EWR (z. B. Schweiz, Großbritannien, USA) ist der BIC jedoch verpflichtend. Auch einige ERP-Systeme und behördliche Prüfstellen erwarten die vollständige Angabe von IBAN und BIC, um die Zahlungsdaten eindeutig zuzuordnen.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/brauche-ich-den-bic-fuer-meine-e-rechnung)
Die Umsatzsteuer muss immer auf den gesamten Nettobetrag berechnet werden. Abschlagszahlungen müssen brutto ausgewiesen werden, damit alle Zahlungen und die darauf entfallende Steuer korrekt dokumentiert sind. Auch in der E-Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD) ist ein Abzug vom Nettobetrag nicht zulässig und würde die Regelkonformität verletzen.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/warum-d%C3%BCrfen-abschlagszahlungen-nicht-vom-nettobetrag-abgezogen-werden)
Dokumente werden nicht an die E-Rechnung selbst angehängt, sondern der begleitenden E-Mail. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre E-Rechnung per E-Mail verschicken oder in ein Portal hochladen, können Sie zusätzliche Unterlagen – wie Verträge, Lieferscheine oder Leistungsnachweise – als separate Dateien mitschicken.
Mehr erfahren(https://www.rechnungshub.de/post/wie-kann-ich-meiner-e-rechnung-dokumente-anh%C3%A4ngen)
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