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FAQ
AllgemeinTestphaseAboHochladenDatenfelderRechnungspositionenSonderfälleKonvertierungVersandKontoGrundlagen
Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland läuft in Stufen:
Ab 1. Januar 2027: Verpflichtend für alle Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz für das Jahr 2026.
Ab 1. Januar 2028: Verpflichtend für alle verbleibenden Unternehmen im B2B-Bereich, mit einigen wenigen Ausnahmen.
Die EN 16931 ist die europäische Norm für elektronische Rechnungen. Sie definiert, welche Daten eine E-Rechnung enthalten muss und wie diese strukturiert sein müssen, damit sie zwischen unterschiedlichen Systemen automatisiert ausgetauscht werden kann.
Die Norm basiert auf den Formaten UBL und CII und bildet die Grundlage für nationale Standards wie die XRechnung in Deutschland.
EN 16931 Pflichtfelder und Geschäftsregeln verstehen
Die XRechnung ist das offizielle deutsche Format für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie basiert auf XML und enthält ausschließlich strukturierte, maschinenlesbare Daten.
Die XRechnung erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 und ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung in Buchhaltungs- und ERP-Systemen. Im Gegensatz zu ZUGFeRD enthält sie keine sichtbare Rechnungsansicht.
XRechnungen erkennen und richtig lesen
UBL (Universal Business Language) und CII (Cross Industry Invoice) sind die beiden technischen Formate, in denen E-Rechnungen erstellt werden können. Beide basieren auf XML und erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931.
Während CII in Deutschland häufig für XRechnung und ZUGFeRD verwendet wird, kommt UBL vor allem im internationalen Rechnungsverkehr und im Peppol-Netzwerk zum Einsatz.
CII und UBL für E-Rechnungen richtig einordnen
E-Rechnungen bestehen aus strukturierten Datenfeldern, die in einem standardisierten XML-Format gespeichert werden. Jede Information – beispielsweise die Rechnungsnummer, Anschrift oder Postleitzahl – wird einem fest definierten Datenfeld zugeordnet.
Aufbau und Struktur von E-Rechnungen verstehen
GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Vorgaben legen fest, wie Unternehmen steuerrelevante Daten digital erfassen, verarbeiten und archivieren müssen.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und die elektronische Auswertbarkeit von Unterlagen.
GoBD-Anforderungen für digitale Rechnungen verstehen
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