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Was sind die Anforderungen an Positionsangaben einer E-Rechnung?

Die Umstellung auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) macht die strukturierte und maschinenlesbare Abbildung jeder einzelnen Rechnungsposition verpflichtend. Die Grundlage dafür ist die europäische Norm EN 16931.


Die folgende Tabelle zeigt die notwendigen Felder, die wir in unserem System anbieten:

Feld

Beschreibung

Beschreibung

Die detaillierte Bezeichnung der gelieferten Ware oder Leistung.

Menge

Die Anzahl der gelieferten oder erbrachten Einheiten.

Maßeinheit

Die normierte Einheit der Menge (Stück, Kilogramm oder Tag)

Einzelpreis

Der Nettopreis, den Sie pro Einheit berechnen.

MwSt. %

Der prozentuale Steuersatz, der auf diese Position angewendet wird (0%, 7% oder 19%)

Gesamtpreis

Das Netto-Gesamtentgelt der Position (Menge x Einzelpreis).


Diese Felder entsprechen den Anforderungen der EN 16931 und sind verpflichtend, um eine rechtssichere E-Rechnung zu erstellen.


Warum sind diese strukturierten Felder so wichtig?

Die vollständige Angabe aller Positionselemente sorgt dafür, dass Ihre E-Rechnung:


  • um­satz­steu­er­recht­lich gültig ist

  • den Vorsteuerabzug des Empfängers ermöglicht

  • in automatisierten ERP- und Buchhaltungssystemen verarbeitet werden kann

  • ohne manuelle Nachbearbeitung importiert werden kann

  • nicht von Plattformen oder Empfängern abgelehnt wird


Fehlen Pflichtangaben, kann die Rechnung sowohl technisch als auch steuerlich zurückgewiesen werden.

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

  • Empfänger können den Vorsteuerabzug verlieren

  • Automatisierte Systeme lehnen die E-Rechnung ab

  • Plattformen blockieren die Übermittlung

  • Manuelle Nacharbeit und Zeitverlust entstehen

Unser System erkennt solche Fehler automatisch. Sie können die E-Rechnung erst erstellen, wenn alle Angaben vollständig sind – so bleiben Ihre Dokumente rechtssicher.

Wie detailliert muss die Beschreibung sein?

Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass sie zweifelsfrei identifizierbar ist und dem Empfänger den Vorsteuerabzug sichert. Achten Sie darauf, die gängigen, vollständigen Produkt- oder Leistungsbezeichnungen zu verwenden:


  • Beratungsleistung Projekt XY, Zeitraum Januar

  • 5× LED-Röhrenlampe 12W, 4000 K, Marke ABC

  • Wartungsservice Heizungsanlage, Vertrag 12345

Was tun, wenn keine Maßeinheit vorliegt?

In unserem Dropdown-Menü stehen alle gängigen, normierten Maßeinheiten gemäß EN 16931 zur Verfügung. Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir die Einheit "Stück". Diese ist in den meisten Fällen zulässig und eindeutig.


Fazit


Die korrekte Erfassung der Pflichtfelder pro Rechnungsposition ist entscheidend für eine rechtssichere, maschinenlesbare und vollständig normkonforme E-Rechnung.

Unser System führt Sie automatisch durch alle verpflichtenden Felder und stellt sicher, dass Ihre Rechnung EN-16931-konform ist und reibungslos verarbeitet werden kann.


Die Rechnungshub Software stellt sicher, dass alle verpflichtenden Positionsangaben eingetragen sind.
Fehlt eine Angabe, werden Sie darauf aufmerksam gemacht.




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