Was sind die Anforderungen an Positionsangaben einer E-Rechnung?
- Mina Smolej

- 14. Nov. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 29. Juni
Die Umstellung auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) macht die strukturierte und maschinenlesbare Abbildung jeder einzelnen Rechnungsposition verpflichtend. Die Grundlage dafür ist die europäische Norm EN 16931.
Inhaltsverzeichnis
Welche Positionsangaben sind für die E-Rechnung verpflichtend?
Die folgende Tabelle zeigt die Pflichtfelder, die in Rechnungshub abgebildet sind:
Feld | Beschreibung |
Beschreibung | Die detaillierte Bezeichnung der gelieferten Ware oder Leistung. |
Menge | Die Anzahl der gelieferten oder erbrachten Einheiten. |
Maßeinheit | Die normierte Einheit der Menge (Stück, Kilogramm oder Tag) |
Einzelpreis | Der Nettopreis, den Sie pro Einheit berechnen. |
MwSt. % | Der prozentuale Steuersatz, der auf diese Position angewendet wird (0%, 7% oder 19%) |
Gesamtpreis | Das Netto-Gesamtentgelt der Position (Menge x Einzelpreis). |
Diese Felder entsprechen den Anforderungen der EN 16931 und sind verpflichtend, um eine rechtssichere E-Rechnung zu erstellen.
Wie detailliert muss die Beschreibung sein?
Die Beschreibung muss so detailliert sein, dass sie zweifelsfrei identifizierbar ist und dem Empfänger den Vorsteuerabzug sichert. Achten Sie darauf, die gängigen, vollständigen Produkt- oder Leistungsbezeichnungen zu verwenden:
Beratungsleistung Projekt XY, Zeitraum Januar
5× LED-Röhrenlampe 12W, 4000 K, Marke ABC
Wartungsservice Heizungsanlage, Vertrag 12345
Was tun, wenn keine Maßeinheit vorliegt?
In unserem Dropdown-Menü stehen alle gängigen, normierten Maßeinheiten gemäß EN 16931 zur Verfügung. Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir die Einheit "Stück" für physische Mengen und ansonsten "Einheit". Diese sind in den meisten Fällen zulässig und eindeutig.
Weiterführende Informationen zu Maßeinheiten finden Sie in diesem Blogbeitrag: Wie gehe ich mit Maßeinheiten in der E-Rechnung korrekt um?
Kann ich in Rechnungshub Packungsgrößen konfigurieren?
Unsere Kunden arbeiten mit den unterschiedlichsten Packungsgrößen und Gebindeangaben – zum Beispiel Karton à 1.000 Briefbögen, 250-g-Packung Bio-Kräuter, Palette mit 48 Säcken Fliesenkleber oder 50-m-Rolle Kabel.
Eine technische Konfiguration solcher Packungsgrößen ist in Rechnungshub nicht erforderlich. Stattdessen werden Gebindeangaben direkt in der Rechnungsposition abgebildet.
Wie Sie Packungsgrößen korrekt auf Ihrer E-Rechnung angeben, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Wie kann ich in meiner E-Rechnung Packungsgrößen hinterlegen?
Fazit
Die korrekte Erfassung der Pflichtfelder pro Rechnungsposition ist entscheidend für eine rechtssichere, maschinenlesbare und vollständig normkonforme E-Rechnung.
Unser System führt Sie automatisch durch alle verpflichtenden Felder und stellt sicher, dass Ihre Rechnung EN-16931-konform ist und reibungslos verarbeitet werden kann.

Aktualisiert am 29.06.2026


