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Wie erstelle ich E-Rechnungen für das Ausland?

Verkaufen Sie als deutsches Unternehmen Waren oder Dienstleistungen ins Ausland – ob innerhalb der EU oder weltweit – gelten besondere Rechnungsregeln, die sich auch in E-Rechnungen widerspiegeln.


In diesem Beitrag erklären wir die gesetzlichen Grundlagen, die Pflichtangaben einer Auslandsrechnung und wie Sie in Rechnungshub Auslandsrechnungen richtig einstellen und in ein E-Rechnungsformat überführen.


Inhaltverzeichnis



Auslandsrechnungen richtig einordnen


Bei Auslandsrechnungen kommt es vor allem auf zwei Faktoren an:


  • Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen?

  • Sitzt Ihr Geschäftskunde in der EU oder im Nicht-EU-Ausland?


Daraus ergeben sich drei typische Fälle:


  1. Umkehrung der Steuerschuld: Dienstleistungen im Ausland

  2. Innergemeinschaftliche Lieferung: Warenlieferungen innerhalb der EU

  3. Export: Warenlieferungen außerhalb der EU


Haben Sie den passenden Fall bestimmt, öffnen Sie in Rechnungshub im Bereich Rechnungsdetails das Feld MwSt.-Behandlung. Dort finden Sie die drei Fälle im Dropdown-Menü und können die passende Einstellung auswählen:


Dropdown-Menü für MwSt-Behandlung in Rechnungshub für Auslandsrechnungen
Auswahl der MwSt.-Behandlung in Rechnungshub: Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, innergemeinschaftliche Lieferung oder Export


Umkehrung der Steuerschuld


Gesetzliche Grundlagen:

Dienstleistungen an Unternehmer im Ausland sind für den deutschen Anbieter steuerfrei. In der Rechnung werden 0 % MwSt. ausgewiesen, der Empfänger schuldet die Steuer – in der EU über das Reverse-Charge-Verfahren, in Drittländern nach den dortigen Vorschriften.


Praxisbeispiele:

  • Ein IT-Dienstleister in Berlin stellt Entwicklungsleistungen für ein Unternehmen in Spanien in Rechnung.

  • Eine deutsche Unternehmensberatung erbringt Beratungsleistungen für einen Kunden in China.


Länderübersicht:

Gilt für alle Länder außerhalb Deutschlands (EU + Drittland), wenn der Kunde Unternehmer ist.


Pflichtangaben:

  • Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ bei EU-Staaten und "Leistung nicht steuerbar in Deutschland, da Leistungsort im Drittland" für Drittländer.

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von beiden Parteien, bei Drittländern ggf. lokale VAT- oder Business-ID des Kunden.

  • Alle Rechnungspositionen als Nettobeträge mit 0 % MwSt.


Einstellung in Rechnungshub:

Wählen Sie in den Rechnungsdetails im Feld MwSt.-Behandlung die Option „Umkehrung der Steuerschuldnerschaft“. Rechnungshub setzt daraufhin automatisch den richtigen Hinweis und Code in die E-Rechnung.


Das Portal prüft außerdem:

  • ob beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. VAT- oder Business-ID vorhanden sind – und meldet, wenn etwas fehlt.

  • ob alle Rechnungspositionen korrekt als Nettobeträge mit 0 % MwSt ausgewiesen sind.



Innergemeinschaftliche Lieferung (EU-Warenverkehr)


Gesetzliche Grundlagen:

Warenlieferungen an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind steuerfrei, wenn beide Parteien eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und die Ware nachweislich in den anderen Mitgliedstaat gelangt.


Praxisbeispiele:

  • Ein deutscher Automobilzulieferer liefert Komponenten an einen Hersteller in Frankreich.

  • Ein Chemieunternehmen aus Leipzig exportiert Vorprodukte nach Polen.


Länderübersicht:

Gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten.


Pflichtangaben:

  • Hinweis auf die Steuerbefreiung, z. B. „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Lieferant und Kunde

  • Alle Rechnungspositionen als Nettobeträge mit 0 % MwSt.

  • Nachweis der Warenbewegung, z. B. Lieferschein oder Spediteurbescheinigung


Einstellung in Rechnungshub:

Wählen Sie in den Rechnungsdetails im Feld MwSt.-Behandlung aus dem Dropdown-Menü die Option „Innergemeinschaftliche Lieferung im Europäischen Wirtschaftsraum (EEA)“. Rechnungshub setzt daraufhin automatisch den richtigen Hinweis und Code in die E-Rechnung.


Das Portal prüft außerdem:

  • ob beide Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden sind – und meldet, wenn etwas fehlt.

  • ob alle Rechnungspositionen korrekt als Nettobeträge mit 0 % MwSt. ausgewiesen sind.


Den Nachweis der Warenbewegung, zum Beispiel den Lieferschein, können Sie der E-Mail zusätzlich zur E-Rechnung als Anhang beifügen. Mehr dazu finden Sie im Blogbeitrag: Wie kann ich meiner E-Rechnung Dokumente anhängen?



Screenshot Fehlermeldung Auslandsrechnung in Rechnungshub: 19 % MwSt statt 0 % bei E-Rechnung Konvertierung
Fehlermeldung in Rechnungshub: Für Auslandsrechnungen muss der MwSt.-Satz auf 0 % gesetzt werden, damit die E-Rechnung korrekt erstellt werden kann.


Export in Drittländer (außerhalb der EU)


Gesetzliche Grundlagen:

Warenlieferungen in Nicht-EU-Staaten sind steuerfrei, sofern ein Ausfuhrnachweis, z. B. Zollunterlagen, vorliegt.


Praxisbeispiele:

  • Ein deutscher Maschinenbauer liefert Ersatzteile an einen Kunden in London.

  • Ein Spenglerbetrieb aus Stuttgart fertigt ein maßgefertigtes Geländer für einen Bauunternehmer in der Schweiz.


Länderübersicht:

Gilt für alle Nicht-EU-Staaten.


Pflichtangaben:

  • Hinweis auf Steuerbefreiung, z. B. „steuerfreie Ausfuhrlieferung“

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten

  • Alle Rechnungspositionen als Nettobeträge mit 0 % MwSt

  • Ausfuhrnachweis, z. B. Zollunterlagen oder elektronische Ausfuhrbelege


Einstellung in Rechnungshub:

Wählen Sie in den Rechnungsdetails im Feld MwSt.-Behandlung die Option „Export außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA)“. Rechnungshub setzt daraufhin automatisch den richtigen Hinweis und Code in die E-Rechnung.


Das Portal prüft außerdem:

  • ob Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen ist – und meldet, wenn sie fehlt

  • ob alle Rechnungspositionen korrekt als Nettobeträge mit 0 % MwSt. ausgewiesen sind.


Den Nachweis der Warenbewegung, zum Beispiel die Zollunterlagen, können Sie der E-Mail zusätzlich zur E-Rechnung als weiteren Anhang hinzufügen. Mehr dazu finden Sie im Blogbeitrag: Wie kann ich meiner E-Rechnung Dokumente anhängen?



Wichtige Hinweise


Wir sind keine Steuerberater. Unsere Expertise liegt in der Konvertierung von PDF-Rechnungen in E-Rechnungen.


Wenn Sie sich genauer informieren möchten, wie die Versteuerung im Ausland funktioniert, schauen Sie am besten direkt auf dem offiziellen EU-Portal vorbei: Your Europe – Taxation. Oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.


Damit Sie die Inhalte auch praktisch nachvollziehen können, haben wir eine Beispiel-PDF-Rechnung vorbereitet, die alle Anforderungen für die Konvertierung in eine E-Rechnung erfüllt. Diese können Sie als Orientierung nutzen.








 
 
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