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Werden in Rechnungshub meine E-Rechnungen revisionssicher archiviert?

Autorenbild: Mina Smolej
Mina Smolej
10. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ja, unser Portal ermöglicht eine revisionssichere Archivierung Ihrer E-Rechnungen. Das bedeutet konkret:


  • E-Rechnungen können nicht mehr geändert werden.

  • E-Rechnungen können zwar gelöscht werden, es erscheint jedoch ein Warnhinweis.

  • Jede Aktion (Upload, Umwandlung, Auslesen, Löschung) wird vollständig protokolliert.

  • Rechnungen lassen sich nach Nummer, Datum, Empfänger oder weiteren Merkmalen eindeutig zuordnen.

  • Jede Rechnungsnummer darf nur einmal verwendet werden.

  • Alle Rechnungen werden auf zugriffssicheren Servern abgelegt.

  • Regelmäßige Sicherungen schützen Ihre Daten vor Verlust.

  • Alle Dokumente und Protokolle sind auf Anforderung für Steuerprüfer mit einem einfachen Link zugänglich.


Ein Punkt ist jedoch zu beachten: Den Zugang zu den Dokumenten über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren können wir nicht garantieren, falls Sie das Portal kündigen. In diesem Fall müssten Sie ein neues Archivsystem bereitstellen, um die Dokumente weiterhin gesetzeskonform aufzubewahren. Das bedeutet: Solange Sie Kunde bei uns sind, archivieren wir Ihre Dokumente revisionssicher – darüber hinaus nicht.


Screenshot des Ausgangsarchivs in Rechnungshub mit markierten Such-, Filter- und Sortierfunktionen für E-Rechnungen
Nutzen Sie die in Rechnungshub integrierten Filter- und Suchfunktionen für Ihre E-Rechnungen.

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