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Wie gehe ich mit Maßeinheiten in der E-Rechnung korrekt um?

Aktualisiert: 8. Dez. 2025

Maßeinheiten sind in jeder E-Rechnung verpflichtend. Sie gehören zu den zentralen Anforderungen der EN 16931, auf deren Grundlage alle XRechnung- und ZUGFeRD-Dokumente erstellt werden.


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie erlaubt ist, was sinnvoll ist und wie Sie Sonderfälle korrekt abbilden.


Inhaltsverzeichnis


Welche Maßeinheiten sind in der XRechnung bzw. ZUGFeRD zulässig?


Der offizielle E-Rechnungsstandard unterstützt mehrere hundert Maßeinheiten, darunter auch selten genutzte wie „Rolle“, „Dutzend“ oder „Newtonmeter“.


Für eine bessere Nutzerfreundlichkeit beschränkt sich Rechnungshub bewusst auf die im Alltag häufigsten Einheiten.


Unterstützt werden: Einheit, Stück, Paket, Kilogramm, Gramm, Meter, Quadratmeter, Kubikmeter, Liter, Stunde, Tag, Monat, Jahr, Wattstunde, Kilowattstunde und Pauschale.

So bleibt die Erstellung der E-Rechnung klar, übersichtlich und ohne unnötige Auswahlfelder.


Screenshot im Rechnungshub-Portal: Auswahl der Maßeinheit über Suchleiste oder Dropdown-Menü für eine Rechnungsposition.
Im Rechnungshub-Portal können Sie die Maßeinheit entweder über die Suchleiste finden oder aus dem Dropdown-Menü auswählen.


Welche Maßeinheit nutze ich, wenn meine Maßeinheit nicht unterstützt wird?


Wenn Ihre exakte Maßeinheit nicht zur Verfügung steht, können Sie diese problemlos in der Artikelbeschreibung angeben.


Alternativ können Sie die Menge rechnerisch anpassen, z. B. statt 1 Tonne einfach 1.000 kg erfassen.


Auch „1 Tonne (siehe Beschreibung)“ mit der Maßeinheit „Einheit“ ist völlig zulässig. Wichtig ist nur, dass Menge und Preis rechnerisch korrekt sind.



Was mache ich, wenn meine Position keine Maßeinheit hat?


Ja, manche Leistungen lassen sich nicht mit einer klassischen Maßeinheit wie Stück, Kilogramm oder Meter abbilden. Das betrifft vor allem Dienstleistungen, Pauschalen oder digitale Produkte, bei denen keine physische Menge existiert.


Beschreibung

Menge

Maßeinheit

Einzelpreis (€)

Projektberatung Marketingkampagne

1

Pauschale

2.500

Softwarelizenz "ERP-Lating"; 12 Monate

1

Einheit

1.200

Wix Vorlagendesign; SWM Projekt 1665

1

Pauschale

1.800


In solchen Fällen wählen Sie einfach „Einheit“ oder „Pauschale“ als Maßeinheit und ergänzen die Details in der Positionsbeschreibung. So bleibt Ihre E-Rechnung klar, nachvollziehbar und rechtssicher, auch ohne standardisierte physische Einheit.



Was bedeutet die Maßeinheit „Pauschale“?


Die Maßeinheit „Pauschale“ wird verwendet, wenn eine Leistung nicht nach Stück, Gewicht oder Länge abgerechnet wird, sondern als Gesamtbetrag für eine definierte Leistung. Beispiele sind Beratungsleistungen, Wartungsverträge, Workshops oder Schulungen.


Die Abrechnung erfolgt einmalig für die gesamte Leistung – unabhängig von der tatsächlich erbrachten Menge.

In der E-Rechnung wird die Menge meist als „1“ angegeben, der Preis entspricht dem Gesamtbetrag der Pauschale.



Was ist der Unterschied zwischen „Stück“ und „Einheit“?


Stück wird verwendet, wenn es sich um abzählbare, physische Produkte handelt. Zum Beispiel: 5 Gläser Honig, 20 Kabelrollen, 3 LED-Lampen.


Einheit ist neutraler und wird eingesetzt, wenn keine spezifische Maßeinheit passend ist oder die Abrechnung nicht physisch messbar ist. Sie eignet sich z. B. für digitale Produkte, Lizenzen oder andere Leistungen, die nicht „gezählt“ werden.



Wie gebe ich Packungs- oder Gebindegrößen korrekt an?


Packungs- oder Gebindegrößen werden in der E-Rechnung nicht als eigene Maßeinheit abgebildet. Wichtig ist, dass Menge und Einzelpreis korrekt angegeben werden. Die genaue Größe des Gebindes können Sie bequem in der Positionsbeschreibung ergänzen, zum Beispiel:


Beschreibung

Menge

Maßeinheit

Einzelpreis (€)

Gesamtpreis (€)

Karton à 1.000 Briefbögen

2

Paket

25

50

250-g-Packung Bio-Kräuter

50

Stück

2

100

Palette mit 48 Säcken Fliesenkleber

5

Einheit

3.360

16.800


So bleiben Ihre Rechnungen übersichtlich und korrekt, und der Empfänger kann die gelieferten Mengen problemlos nachvollziehen.


Weiterführende Informationen zu Packungsgrößen in der E-Rechnung finden Sie in unserem Blogbeitrag: Wie kann ich in meiner E-Rechnung Packungsgrößen hinterlegen?





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