Wie wird in E-Rechnungen gerundet?
- Mina Smolej

- 23. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
In der Welt der E-Rechnung wird sehr präzise gerechnet. Die Norm EN 16931 gibt klare Regeln vor, wie und wann gerundet wird. An diesen Regeln orientiert sich auch Rechnungshub.
In diesem Beitrag zeigen wir, wie Rechnungshub die Rundung von Beträgen, Mengen und Einzelpreisen handhabt, wie viele Dezimalstellen unterstützt werden, wann gerundet wird, warum es zu Rundungsdifferenzen kommen kann und wie Sie diese in der Praxis richtig behandeln.
Inhaltsverzeichnis
Wie wird in Rechnungshub gerundet?
In der E-Rechnung - wie auch bei Rechnungshub - wird kaufmännisch gerundet.
Das bedeutet:
Ab einer 5 an der ersten wegfallenden Dezimalstelle wird aufgerundet.
Bei einer Ziffer kleiner als 5 wird abgerundet.
Beispiele:
34,553 € → 34,55 €
34,555 % → 34,56 %
34,55557 kg → 34,5556 kg
Wie viele Dezimalstellen unterstützt Rechnungshub?
Rechnungshub unterscheidet zwischen Beträgen, bei denen hohe Genauigkeit wichtig ist, und Zahlungsbeträgen:
Bei Menge und Einzelpreis unterstützt Rechnungshub 4 Dezimalstellen.
Alle anderen Beträge werden auf 2 Dezimalstellen gerundet.

In den zugrundeliegenden XML-Schemata sind für Mengen oder Einzelpreise oft bis zu 8 bis 12 Nachkommastellen technisch erlaubt. Viele Buchhaltungsprogramme können jedoch nur 4 Dezimalstellen verarbeiten.
Wann wird in einer E-Rechnung gerundet?
In der E-Rechnung rundet man nicht nach jedem Rechenschritt, sondern an spezifischen „Sammelpunkten“:
Zeilennettobetrag: Bei der Berechnung der Zeilensumme (Menge × Einzelpreis) wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. So hat jede Position einen festen Cent-Betrag.
Globale Zu- oder Abschläge: Wenn Sie einen Rabatt auf die gesamte Rechnung geben, wird dieser Betrag (Nettosumme × Prozentsatz) ebenfalls auf 2 Stellen gerundet.
Umsatzsteuerbetrag: Hier wird erst die Summe aller Nettobeträge einer Steuerklasse (z. B. 19 %) gebildet. Auf diese Summe wird die Steuer berechnet (Summe x Prozentsatz) und dann auf 2 Stellen gerundet.
Zwischenschritte bleiben so genau wie möglich – gerundet wird nur an diesen „Sammelpunkten“.
Erlaubt die E-Rechnung auch Rundungsdifferenzen?
Die Toleranzgrenze für Rundungsdifferenzen liegt bei exakt 0,01 Euro (also 1 Cent). Diese Grenze ist auch in Rechnungshub hinterlegt.
Weicht der berechnete Nettobetrag um 0,01 € vom in der PDF-Rechnung angegebenen Betrag ab, akzeptieren wir das.
In diesem Fall übernehmen wir den berechneten Betrag, zwingen die Nutzer aber nicht dazu, wegen eines Cents alle Positionen noch einmal zu prüfen – zumal sich Rundungsdifferenzen nicht immer sauber auflösen lassen.

Ab einer Abweichung von 0,02 € greift dann die Validierung: Es erscheint eine Fehlermeldung, und es kann keine E-Rechnung generiert werden.
Wie entstehen Rundungsdifferenzen?
Rundungsdifferenzen entstehen meist durch unterschiedliche Rechenlogik.
Zu spätes Runden: Sie runden erst nach der Gesamtsummenbildung statt pro Position.
Falsche Steuerberechnung: Sie berechnen die Steuer pro Zeile und addieren dann die Bruttowerte. In der E-Rechnung wird die Steuer hingegen auf Basis der Gesamtsumme aller Nettobeträge berechnet.
Rabatt auf falscher Basis: Rabatte werden auf bereits gerundete Beträge gerechnet, anstatt auf die vollen Beträge.
Mehr als 4 Dezimalstellen: Wenn Sie z. B. mit 6 Dezimalstellen arbeiten und Rechnungshub auf 4 kürzt, kann sich die Zeilensumme verändern.
Wie gehe ich mit Rundungsdifferenzen um?
Bei 1 Cent Unterschied: Sie müssen nichts tun. Die E-Rechnung wird akzeptiert.
Den berechneten Wert übernehmen: Wenn Rechnungshub 100,02 € berechnet, Ihr PDF aber 100,00 € zeigt, gilt der XML-Wert. Informieren Sie bei Bedarf Ihren Kunden über die minimale Abweichung.
Einzelpreis oder Menge leicht anpassen: Manchmal hilft eine zusätzliche Nachkommastelle: z. B. 10,245 € statt 10,25 €


