Warum kann ich meine E-Rechnungen nicht mehr verändern?

Sobald Sie mit Rechnungshub eine E-Rechnung erstellt haben, wechselt das Rechnungsformular in den Lesemodus. Sie erhalten dann folgenden Hinweis: Diese Rechnung ist eine E-Rechnung und kann nicht mehr verändert werden.
Dass Sie E-Rechnungen nicht mehr ändern können, hat mit den Anforderungen der GoBD zu tun.
Was es mit der GoBD auf sich hat und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn eine bereits erstellte E-Rechnung korrigiert werden muss, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
Warum verlangt die GoBD unveränderbare Rechnungen?
Rechnungshub arbeitet GoBD-konform. Ein wichtiges Prinzip der GoBD ist die Unveränderbarkeit. Eine bereits versendete Rechnung darf nicht einfach überschrieben werden.
Indem Rechnungshub Ihre E-Rechnung „festbackt“, stellen wir sicher, dass sie nicht versehentlich oder willkürlich geändert wird.
Fällt Ihnen nach der Erstellung ein Fehler auf? Kein Problem. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Rechnung löschen und neu erstellen oder die Rechnung korrigieren.
Wann kann ich meine E-Rechnung löschen und neu erstellen?
Sie können eine mit Rechnungshub erstellte E-Rechnung löschen und anschließend unter derselben Rechnungsnummer neu erstellen, wenn:
Sie die E-Rechnung noch nicht an den Kunden verschickt haben.
Sie die E-Rechnung noch nicht verbucht haben.
Beispiel: Sie erstellen eine E-Rechnung. Bevor Sie sie verschicken, fällt Ihnen auf, dass wichtige Kontaktdaten fehlen.
Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:
Sie löschen die E-Rechnung in Rechnungshub.
Sie korrigieren die PDF-Rechnung und laden sie erneut hoch ODER Sie laden die PDF-Rechnung hoch und ergänzen die fehlenden Kontaktdaten.
Sie konvertieren Ihre PDF-Rechnung in eine E-Rechnung.

Wann muss eine E-Rechnung korrigiert werden?
Wenn eine bereits verschickte E-Rechnung einen Fehler enthält, können Sie die ursprüngliche Rechnung nicht einfach bearbeiten. Stattdessen muss die Rechnung nachvollziehbar korrigiert werden.
Beispiel: Sie stellen Ihrem Kunden eine E-Rechnung über 50 Stück aus. Aufgrund eines Lieferengpasses können Sie jedoch nur 30 Stück liefern.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
Sie erstellen eine Gutschrift für die ursprüngliche Rechnung.
Sie korrigieren darin die 20 nicht gelieferten Stück.
Sie schicken die Gutschrift an Ihren Kunden.
Alternativ können Sie die ursprüngliche Rechnung vollständig stornieren und anschließend eine neue E-Rechnung über die tatsächlich gelieferten 30 Stück erstellen.


