Welche Zahlungsangaben muss eine E-Rechnung enthalten?
- Mina Smolej

- 25. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 27. März
Die Zahlungsdetails einer E-Rechnung bestehen aus den Zahlungsbedingungen und dem Fälligkeitsdatum. Sie legen fest, bis wann und unter welchen Bedingungen eine Rechnung bezahlt werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Wie werden Zahlungsdetails hinterlegt?
In einer E-Rechnung werden die Zahlungsdetails in zwei Datenfeldern hinterlegt:
Zahlungsbedingungen (Feld BT-20)
Fälligkeitsdatum (Feld BT-9)
In der XML-Struktur finden sich diese Informationen im Element "SpecifiedTradePaymentTerms".
Was gehört in das Feld Zahlungsbedingungen?
Das Feld Zahlungsbedingungen ist ein Freitextfeld. Es dient vor allem dem menschlichen Verständnis und der rechtlichen Klarheit. Hier können beispielsweise besondere Vereinbarungen oder Zahlungsmodalitäten beschrieben werden.
Typische Formulierungen sind:
Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bis zum 14. April 2026 ohne Abzug.
Der Versand der Ware erfolgt nach Zahlungseingang.
Der Rechnungsbetrag wird am 31. März von Ihrem Konto eingezogen.
Zahlbar rein netto bis zum 12.03.2026.
Welche Regeln gelten für das Fälligkeitsdatum?
Das Fälligkeitsdatum gibt an, bis wann der vollständige Rechnungsbetrag bezahlt sein muss. Gemeint ist die Nettozahlung, also der vollständige Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer, aber ohne Skontoabzug.
Wenn Sie Skonto anbieten, wird im Feld Fälligkeitsdatum der Termin nach Ablauf der Skontofrist angegeben.
Beispiel:
2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen
Netto zahlbar innerhalb von 30 Tagen
Das Fälligkeitsdatum ist der 30. Tag nach Rechnungsdatum.
Wenn in einer Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben wird, setzt das Rechnungshub-Portal automatisch das Rechnungsdatum als Fälligkeitsdatum. Diese Einstellung erfolgt automatisch durch das System.
Wann müssen Zahlungsdetails angegeben werden?
Die Grundregel der EN 16931 lautet: Wenn eine Rechnung einen zu zahlenden Betrag (Positivbetrag) enthält, muss auch eine Information zur Fälligkeit angegeben werden.
Eine Rechnung muss dann ENTWEDER ein Fälligkeitsdatum ODER Zahlungsbedingungen enthalten.
Hat eine Rechnung keinen zu zahlenden Betrag – zum Beispiel bei einer Gutschrift oder einer Stornorechnung - können die Zahlungsdetails leer bleiben.
Im Rechnungshub-Portal wird automatisch das Rechnungsdatum als Fälligkeitsdatum eingetragen, wenn das Feld „Fälligkeitsdatum“ leer bleibt. Dadurch ist die Anforderung der EN 16931 erfüllt, auch wenn Sie selbst kein Fälligkeitsdatum angeben.



