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Wie stelle ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung?

Grundsätzlich sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG dauerhaft von der E-Rechnungspflicht befreit.


Trotzdem kann es Situationen geben, in denen Sie als Kleinunternehmer eine E-Rechnung benötigen. Die meisten unserer Kunden in der Kleinunternehmerregelung stehen vor genau zwei Fällen: Entweder müssen sie eine Rechnung an eine Behörde oder staatliche Einrichtung stellen, oder ihre Geschäftspartner – meist größere Unternehmen – verlangen eine E-Rechnung.


In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie als Kleinunternehmer in Rechnungshub eine E-Rechnung erstellen, was dabei zu beachten ist und wie die Kleinunternehmerregelung technisch umgesetzt wird.


Inhaltsverzeichnis




Wie aktiviere ich in Rechnungshub die Kleinunternehmerregelung?


Damit Rechnungshub Ihre E-Rechnung korrekt kennzeichnen kann, müssen Sie die Kleinunternehmerregelung einmalig aktivieren:


  1. Öffnen Sie die Einstellungen, indem Sie unten links auf das Zahnrad klicken.

  2. Wechseln Sie in den Reiter „Kontoprofil“.

  3. Aktivieren Sie dort die Kleinunternehmerregelung.


Ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt Rechnungshub automatisch alle Besonderheiten für Kleinunternehmer.


Screenshot des Kontoprofils in Rechnungshub mit nummerierten Schritten 1, 2, 3 zur Aktivierung der Kleinunternehmerregelung


Was bewirkt die Kleinunternehmerregelung?


Nach der Aktivierung übernimmt Rechnungshub folgende Anpassungen automatisch:


  1. In der E-Rechnung wird die richtige Steuerkategorie hinterlegt.

  2. Rechnungshub ergänzt den gesetzlich korrekten Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 19 UStG.

  3. Das Portal meldet einen Fehler, wenn Rechnungspositionen nicht mit 0 % Mehrwertsteuer angegeben sind.


So stellen Sie sicher, dass Ihre E-Rechnung formal und steuerlich korrekt ist.



Wie wird die Kleinunternehmerregelung in der XML-Datei hinterlegt?


Die Kleinunternehmerregelung wird in der E-Rechnung im Bereich der Umsatzsteueraufschlüsselung hinterlegt. Dieser befindet sich in der XML-Datei im Element ApplicableTradeTax.


Der Grund für die Umsatzsteuerbefreiung wird im Feld ExemptionReason angegeben. Dieses Feld belegt BT-120. Hier wird bei Kleinunternehmern standardmäßig folgender Text hinterlegt: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“.


Die Umsatzsteuerkategorie wird über das Feld CategoryCode angegeben. Dieses Feld belegt BT-118. Für Kleinunternehmer wird die Steuerkategorie E (steuerbefreit) verwendet.


Der anzuwendende Steuersatz wird im Feld RateApplicablePercent hinterlegt. Dieses Feld belegt BT-119 und wird in diesem Fall mit 0.00 angegeben.



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